Auch ohne Vorschriften ausreichend schützen
Am einfachsten wäre es, die Reihe an Vorschriften im Zusammenhang mit Lithium-Batterien zusammenzutragen und an dieser Stelle niederzuschreiben. Was aber, wenn es diese für die Lagerung noch gar nicht gibt? Genau das ist das Problem: Für die Lagerung von Lithium-Batterien gibt es noch keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Und es ist auch nicht absehbar, dass es diese zeitnah geben wird. Dass von Lithium-Batterien im Umgang, beim Laden und der Lagerung deutlich Gefahren ausgehen können, ist in der Zwischenzeit hinreichend bekannt und wird auch anhand der enormen Anzahl an Schadensfälle mehr als deutlich.
- Übersicht
- Akku-Ladeschrank
- Akku-Sicherheitsbehälter
- Sicherheitsschrank
- Sicherheitsschrank Pro
- Sicherheitstonne
- Sammelbehälter

Sichere Lagerung und sicherer Umgang
Beschädigungen oder unsachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien sind nicht ungefährlich und können schnell dramatische Folgen haben. Neben der Beachtung von Sicherheitsregeln, empfehlen wir für die sichere Lagerung die speziell dafür entwickelten CEMO Produkte.
Sicherheitsregeln:
- Schutz vor Kurzschluss der Batteriepole
- Schutz vor mechanischer Beschädigung
- Umgehende fachgerechte Entsorgung beschädigter Produkte
- Keine dauerhafte, unmittelbare Aussetzung hoher Temperaturen
- Separate Lagerung
- etc.

Akku-Ladeschrank
Ausstattung:
- laden mehrerer Lithium-Akkus im Schrank
- frühzeitige Alarmierung im Schadensfall
- alle relevanten Sicherheitsregeln zum Laden von Lithium-Batterien werden eingehalten
- ideal um Akkus für den Ladevorgang von dem gelagerten Bestand abzuschirmen

Akku-Sicherheitsbehälter
Ausstattung:
- stapelbarer Kunststoffbehälter
- feuerfestes Polster- und Aufsaugmaterial
- als stationärer Sicherheitsbehälter zur Lagerung einsetzbar
- ideal zum sicheren Verwahren und Separieren von z. B. Prototypen, Quarantäne-Akkus und Defekt-Ware

Akku-Sicherheitsschrank FWF90
Ausstattung:
- Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470
- Türen schließen im Brandfall
- monolithische Brandschutzplatten
- optionale Kabeldurchführung
- in drei Größen erhältlich

Akku-Sicherheitsschrank Pro FWF90
Ausstattung:
- spezielle Verriegelungstechnik der Türen
- ausgereifte Schutzmechanismen bei Batteriebrand
- bei Bedarf Mitteltrennwand je Lagerebene möglich
- Ladevariante mit Steckdosenleiste möglich
- mehrere Größen erhältlich

Akku-Sicherheitstonne
Ausstattung:
- zum Lagern, Sammeln und Transportieren
- zulassung mit expliziter Nennung von Lithium-Batterien
- 60 Liter Spannringdeckelfass
- spezielles Ventil zur Druckentlastung im Schadensfall
- zur Verwendung von Vermiculite als Puffermaterial

Sammelbehälter
Ausstattung Stahlsammelbehälter:
- 120 Liter Fassungsvermögen
- robuster, feuerverzinkter Stahlbehälter
- stabile Verschlussschnallen
- zur Verwendung mit Vermiculite & Blähglasgranulat
- unterfahrbar, kranbar und stapelbar
Ausstattung Kunststoffsammelbehälter:
- UN-geprüfte Verpackung mit Y-Codierung
- geringes Gewicht
- zur Verwendung mit Vermiculite & Blähglasgranulat
- in zwei Größen erhältlich

Lagervorschriften
Aktuell gibt es keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Lagerung von Lithium-Batterien. Das ist aber niemals als „Freifahrtschein zum Nichtstun“ zu verstehen.
Lithium-Batterien sind Erzeugnisse nach REACH und daher per Definition keine Gefahrstoffe. Jedoch sind sich alle einig: Lithium-Batterien sind innerbetrieblich wie ein Gefahrstoff zu behandeln und zu lagern.
Erheblichen Einfluss auf die Lagerung von Lithium-Batterien hat deren Leistungsklassifizierung: geringe, mittlere und hohe Leistung. Von Seiten der Versicherer gibt es schriftliche Empfehlungen, die als gleichwertig und ebenso verbindlich angesehen werden.

Transportvorschriften
Lithium-Batterien sind seit dem Jahr 2009 offiziell Gefahrgut der Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände). Und das ist auch gut so!
Der Gesetzgeber hat für kleine Lithium-Batterien (<100Wh) über die Sondervorschrift 188 in der ADR eine Erleichterung für z.B. Powerbanks, Handys oder Laptop-Akkus geschaffen. Deren Transport fällt unter bestimmten Auflagen nicht unter den erheblich komplizierteren Gefahrgut-Transport größerer Batterien.