Auch ohne Vorschriften ausreichend schützen
Am einfachsten wäre es, die Reihe an Vorschriften im Zusammenhang mit Lithium-Batterien zusammenzutragen und an dieser Stelle niederzuschreiben. Was aber, wenn es diese für die Lagerung noch gar nicht gibt? Genau das ist das Problem: Für die Lagerung von Lithium-Batterien gibt es noch keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Und es ist auch nicht absehbar, dass es diese zeitnah geben wird. Dass von Lithium-Batterien im Umgang, beim Laden und der Lagerung deutlich Gefahren ausgehen können, ist in der Zwischenzeit hinreichend bekannt und wird auch anhand der enormen Anzahl an Schadensfälle mehr als deutlich.
- Übersicht
- Ladeschrank Basic 8/5
- Ladeschrank Basic 8/10
- Lagerschrank FMplus
- Sicherheitsschrank FWF 90
- Sicherheitsschrank Pro

Akku-Schränke zum Lagern und Laden
Beschädigungen oder unsachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien sind nicht ungefährlich und können schnell dramatische Folgen haben. Neben der Beachtung von Sicherheitsregeln, empfehlen wir für die sichere Lagerung die speziell dafür entwickelten CEMO Produkte.
Sicherheitsregeln:
- Schutz vor Kurzschluss der Batteriepole
- Schutz vor mechanischer Beschädigung
- Umgehende fachgerechte Entsorgung beschädigter Produkte
- Keine dauerhafte, unmittelbare Aussetzung hoher Temperaturen
- Separate Lagerung
- etc.

Akku-Ladeschrank Basic 8/5 – auch als Lagerschrank erhältlich
Ausstattung:
- laden mehrerer Lithium-Akkus im Schrank
- frühzeitige Alarmierung im Schadensfall
- alle relevanten Sicherheitsregeln zum Laden von Lithium-Batterien werden eingehalten
- ideal um Akkus für den Ladevorgang von dem gelagerten Bestand abzuschirmen

Akku-Ladeschrank Basic 8/10 – auch als Lagerschrank erhältlich
Ausstattung:
- 1 Lagerschrank-Variante, 3 Ladeschrank-Varianten
- Ladeschränke auch 3-phasig bei höherem Strombedarf erhältlich
- Geprüfte 60 Minuten Feuerwiderstand von Innen nach Außen
- Extern durchgeführter Batteriebrandversuch mit Ebike-Akkus
- Sicherheitsfeatures: u.a. Rauchmelder, Ventilator, Türkontaktschalter
- Serienmäßig unterfahrbar, damit mobil im Brandfall
- Alle relevanten Sicherheitsregeln für Ladevorgang und Lagerung von Lithium-Batterien werden eingehalten
- „Developed & Made in Germany“ by CEMO

Akku Lagerschrank FMplus
Ausstattung:
- 3 Größen erhältlich, für z.B. Powertool-Akkus
- Doppelwandige, hitzeisolierende Stahlblechkonstruktion
- Stabile, abschließbare Türverriegelung (3-Punkt-System)
- Zum Anschluss an Abluftsystem für Rauchgase
- Zur Lagerung von Lithium-Akkus mit geringer Leistung (vgl. VdS 3103)
- Ideal als Einstiegslösung zur Verwendung gemäß Gefährdungsbeurteilung

Sicherheitsschrank FWF 90
Ausstattung:
- Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470
- Türen schließen im Brandfall
- monolithische Brandschutzplatten
- optionale Kabeldurchführung
- in drei Größen erhältlich

Akku-Sicherheitsschrank Pro FWF90
Ausstattung:
- spezielle Verriegelungstechnik der Türen
- ausgereifte Schutzmechanismen bei Batteriebrand
- bei Bedarf Mitteltrennwand je Lagerebene möglich
- Ladevariante mit Steckdosenleiste möglich
- mehrere Größen erhältlich

Lagervorschriften
Aktuell gibt es keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Lagerung von Lithium-Batterien. Das ist aber niemals als „Freifahrtschein zum Nichtstun“ zu verstehen.
Lithium-Batterien sind Erzeugnisse nach REACH und daher per Definition keine Gefahrstoffe. Jedoch sind sich alle einig: Lithium-Batterien sind innerbetrieblich wie ein Gefahrstoff zu behandeln und zu lagern.
Erheblichen Einfluss auf die Lagerung von Lithium-Batterien hat deren Leistungsklassifizierung: geringe, mittlere und hohe Leistung. Von Seiten der Versicherer gibt es schriftliche Empfehlungen, die als gleichwertig und ebenso verbindlich angesehen werden.
- Übersicht
- Systembrandschutzbox
- Akku-Sicherheitstonne
- Stahlsammelbehälter
- Kunststoffsammelbehälter
- Puffermaterial

Akku-Behälter zum Transportieren, Lagern und Sammeln
Lithium-Batterien gelten als offizielles Gefahrgut und unterliegen einigen Transportvorschriften. In den meisten Fällen muss daher eine geprüfte und zugelassene Gefahrgutverpackung verwendet werden. Da dieses Thema entsprechendes Know-How erfordert, hat CEMO eine Auswahl geeigneter Produkte zusammen gestellt.
Fragen, mit denen sich Anwender oft beschäftigen:
- Sind die Batteriepole abgeklebt?
- Welchen Zustand haben die Akkus? (entscheidend für Verpackungsanweisung)
- Liegt der Schwerpunkt beim brandgeschützten Lagern oder dem günstigen, aber regelkonformen Transport?
- Wo sind die Grenzen der ADR-Handwerkerregelung für Lithium-Akkus?
- Wie kann ich auffällige Akkus bei Bedarf separieren?

Akku-Systembrandschutzbox Li-SAFE
Ausstattung:
- Für Transport & Lagerung von z.B. Powertool- oder Gartengeräte-Akkus
- Schlagzähe Kunststoffbox mit nicht-brennbarer Brandschutzauskleidung
- Hohe Funktionalität & perfektes Handling für viele Anwendungen
- UN-zugelassene Gefahrgutverpackung (Y-codiert / VG II)
- Extern durchgeführter Batteriebrandversuch mit überzeugendem Ergebnis
- Zugelassen für: neue/gebrauchte Lithium-Batterien (ADR SV230 i.V.m. P903), defekte/beschädigte Lithium-Batterien (ADR SV376 i.V.m. P908), Lithium-Batterien für Entsorgung/Recycling (ADR SV377 i.V.m. P909), Prototypen (ADR SV310 i.V.m. P910), sowie kleine Lithium-Batterien unter 100 Wh (SV 188), Handwerkerregelung (ADR 1.1.3.1 c)

Akku-Sicherheitstonne
Ausstattung:
- zum Lagern, Sammeln und Transportieren
- zulassung mit expliziter Nennung von Lithium-Batterien
- 60 Liter Spannringdeckelfass
- spezielles Ventil zur Druckentlastung im Schadensfall
- zur Verwendung von Vermiculite als Puffermaterial

Akku-Stahlsammelbehälter
Ausstattung Stahlsammelbehälter:
- 120 Liter Fassungsvermögen
- robuster, feuerverzinkter Stahlbehälter
- stabile Verschlussschnallen
- zur Verwendung mit Vermiculite & Blähglasgranulat
- unterfahrbar, kranbar und stapelbar

Kunststoffsammelbehälter
Ausstattung Kunststoffsammelbehälter:
- UN-geprüfte Verpackung mit Y-Codierung
- geringes Gewicht
- zur Verwendung mit Vermiculite & Blähglasgranulat
- in zwei Größen erhältlich

Puffermaterial
Eigenschaften:
- Verpackungsempfehlung für Akku-Stahlsammelbehälter und Kunststoffsammelbehälter
- Als nicht-brennbar klassifiziert
- Hohe Wärmeisolation
- Saugfähig bei Elektrolytaustritt
Vermiculite
- Erhältlich im 4,5 kg-Sack (ca. 50 Liter)
- Standard als Puffermaterial in Gefahrgutverpackungen
Blähglasgranulat
- Erhältlich im 12,5 kg-Sack (ca. 55 Liter)
- Speziell geeignet für den Brand von Lithium-Akkus, bildet eine abschirmende Schicht

Transportvorschriften
Lithium-Batterien sind seit dem Jahr 2009 offiziell Gefahrgut der Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände). Und das ist auch gut so!
Der Gesetzgeber hat für kleine Lithium-Batterien (<100Wh) über die Sondervorschrift 188 in der ADR eine Erleichterung für z.B. Powerbanks, Handys oder Laptop-Akkus geschaffen. Deren Transport fällt unter bestimmten Auflagen nicht unter den erheblich komplizierteren Gefahrgut-Transport größerer Batterien.